Stornierungen
STORNIERUNGS- UND ÄNDERUNGSBEDINGUNGEN
Stornierungen oder Änderungen des Ausflugstermins müssen per E-Mail über die E-Mail-Adresse vorgenommen werden, von der die Buchungsbestätigung versendet wurde.
Änderungen und Stornierungen
- Mehr als 48 Stunden vor dem Tag des Ausflugs: Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung kann beantragt werden. Bei freiwilligen Stornierungen trägt der Kunde gegebenenfalls anfallende Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren.
- Zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Ausflug: 75 % des Gesamtbetrags der Buchung werden berechnet.
- Innerhalb von 24 Stunden vor dem Ausflug: 100 % des Gesamtbetrags der Buchung werden berechnet.
- Am Tag des Ausflugs: 100 % des Gesamtbetrags der Buchung werden berechnet.
Sollten die Wetterbedingungen die Durchführung des Ausflugs verhindern, hat der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung des Buchungsbetrags. Weitere Ansprüche oder Schadensersatzforderungen aufgrund dieses Umstands sind ausgeschlossen.
Wir werden stets die von den zuständigen Seebehörden herausgegebenen Warnungen oder Empfehlungen beachten.
Bewölkung oder Regen allein gelten nicht als ungünstige Wetterbedingungen, sofern die zuständigen Seebehörden keine Einschränkungen erlassen haben, die die Durchführung des Ausflugs verhindern.
STORNIERUNGSBEDINGUNGEN FÜR PRIVATE AUSFLÜGE
Stornierungen oder Änderungen des Ausflugstermins müssen per E-Mail über die E-Mail-Adresse vorgenommen werden, von der die Buchungsbestätigung versendet wurde.
- Zwischen 7 Tagen und 48 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit: 50 % des Gesamtbetrags der Buchung werden berechnet.
- Weniger als 48 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit: 100 % des Gesamtbetrags der Buchung werden berechnet.
- Am Tag des Ausflugs: 100 % des Gesamtbetrags der Buchung werden berechnet.
Sollten die Wetterbedingungen die Durchführung des Ausflugs verhindern, hat der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung des Buchungsbetrags. Weitere Ansprüche oder Schadensersatzforderungen aufgrund dieses Umstands sind ausgeschlossen.
Wir werden stets die von den zuständigen Seebehörden herausgegebenen Warnungen oder Empfehlungen beachten.
Bewölkung oder Regen allein gelten nicht als ungünstige Wetterbedingungen, sofern die zuständigen Seebehörden keine Einschränkungen erlassen haben, die die Durchführung des Ausflugs verhindern.
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